Güteklasse

Vielfalt braucht Gewährleistung

Von Wiebke Fröhlich · 2016

Unsere Lebensmittel kommen aus allen Teilen unserer globalisierten Welt. Trotzdem haben wir hohe Ansprüche an die Qualität der Produkte. Diese zu gewährleisten, gibt es verschiedene Prüf- und Kontrollinstanzen in Deutschland und der EU.

Ob Sommer oder Winter – in Europas Supermärkten werden unabhängig von Jahreszeiten, saisonalen oder regionalen Einflüssen Waren aus allen Teilen der Welt importiert. Doch mit der Auswahl wächst auch das Risiko. „Für Verbraucher ermöglicht die zunehmende Globalisierung des Lebensmittelhandels, nahezu alle Arten von Lebensmitteln jederzeit und überall auf der Welt konsumieren zu können“, sagt Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Die weltweiten und teilweise unübersichtlichen Warenketten stellen jedoch auch ganz neue Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz.“

Bund und EU schaffen Sicherheit

Diesen muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gerecht werden. Zunächst sind allerdings die Produzenten und Vertreiber selbst für die Sicherheit der Lebensmittel verantwortlich. Außerdem sollen Überwachungs- und Untersuchungsämter bis hin zu Bundes- und EU-Behörden dafür sorgen, dass beim Verbraucher nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte landen. Dieses komplexe System der Lebensmittelsicherheit hat das BVL auf der Grünen Woche in Berlin erklärt.
Ganz am Anfang steht danach der Grundsatz der Selbstkontrolle: Landwirte müssen ebenso wie Wurstfabrikanten oder Restaurantbetreiber sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese sehen vor, dass die gesamte Produktionskette zurückverfolgt werden kann. So soll im Krisenfall beispielsweise die Quelle einer Verunreinigung schnell gefunden werden.

Gesundheit und Information wichtig

Über die Einhaltung der Gesetze wacht die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Die Behörden kontrollieren alle Stufen der Erzeugerkette stichprobenartig, „vom Acker bis zum Teller, also vom Rohstofflieferanten bis zum Verkäufer, vom Tierstall bis zum Restaurant“, heißt es in einem Flyer des BVL. Besonderes Augenmerk werde dabei auf Gesundheit und Information der Verbraucher gelegt. Aber auch falsche Kennzeichnungen oder unzulässige Werbeaussagen auf Etiketten und Verpackungen werden geahndet.
Bei schweren Verstößen werden Bußgelder verhängt oder sogar Strafverfahren eingeleitet. In weniger gravierenden Fällen werden Verwarnungen ausgesprochen und die Betroffenen belehrt. Sind gesundheitsgefähr­dende oder sonst unsichere ­Lebensmittel bereits ver­kauft worden, werden die 
Kunden gewarnt und die Produkte zurückgerufen. 
Ein Verbraucher, der ein verschimmeltes, ver­dor­benes oder verunreinigtes Produkt entdeckt, 
sollte sich zunächst direkt an das jeweilige Geschäft wenden. Hier bekommt er in der Regel einwandfreien Ersatz oder erhält sein Geld zurück. Das BVL räumt aber ein, dass nicht alle Beschwerden ernst genommen werden. Ist dies der Fall, häufen sich die Mängel oder treten gesundheitliche Beschwerden auf, rät das BVL dazu, die Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung zu informieren. 

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